Am 29. Mai 2018 trafen sich alle Konsortialpartner bei dem Projektpartner EPSa Elektronik- und Präzisionsbau Saalfeld GmbH in Saalfeld. Das Treffen stand dabei ganz im Zeichen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches und der fortlaufenden Abstimmung zur Umsetzung der gemeinsamen Projektidee.

5. Kongress SMART CITY LOGISTIK - Save the Date

Auch im Jahr 2018 setzt das Konsortium seine erfolgreiche Kongressreihe SMART CITY LOGISTIK fort. Wir laden Sie herzlich ein, sich jetzt schon die Zeit vom 25. bis 26. Juni 2018 in Ihrem Kalender vorzumerken! Auf Sie warten zwei spannende Tage zum Thema Elektromobilität im Nutzfahrzeugsektor mit einem Programm-Mix aus Fachvorträgen, Diskussionsrunden und Anwendungsbeispielen live vor Ort auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Weitere Informationen zu Kongress und Veranstaltungsort finden Sie hier.

CeBIT 2018

Auf Europas Business-Festival für Innovation und Digitalisierung präsentiert SMART DISTRIBUTION LOGSITIK auf dem Gemeinschaftsstand Forschung für die Zukunft seine Lösung für die elektromobile Distributionslogistik. Besuchen können Sie uns vom 11. bis zum 15. Juni 2018 in Hannover in Halle 27.

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So kämpft Dresden gegen Fahrverbote - Was machen Logistikunternehmen für bessere Luftqualität?

Sächsische und Thüringer Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen haben das Projekt „Smart Distribution Logistik“ ins Leben gerufen. Das Ziel ist es unter anderem, E-Autos bei der Zustellung von Waren und Zeitungen wirtschaftlich zu nutzen, etwa, indem sich Firmen Elektrofahrzeuge teilen – vom Laster bis zum Lasten-Pedelec. Derzeit wird der Einsatz von über 40 E-Fahrzeugen im Rahmen des Projekts erprobt. Dem Konsortium gehört auch die Sächsische Zeitung GmbH an.

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Veröffentlicht durch: Sächsische Zeitung

Drohendes Dieselfahrverbot in deutschen Innenstädten
Konsortium entwickelt wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Zero-Emission-Belieferung

Am 22. Februar 2018 ab 11 Uhr wird das Bundesverwaltungsgericht aller Voraussicht nach in letzter Instanz eine Entscheidung über Dieselfahrverbote fällen. Im September 2016 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach der Klage der deutschen Umwelthilfe im Falle nicht eingehaltener NO2-Grenzen der Stadt Düsseldorf, dass die Luftreinhaltepläne der Stadt um Fahrverbote ergänzt werden müssten, um die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid einhalten zu können. Nach der eingelegten Revision durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird dieser und zugleich ein ähnlich gelagerter Fall der Stadt Stuttgart voraussichtlich nun in dieser Woche in Leipzig entschieden

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